
Behandlungsablauf
Nachdem Sie uns kontaktiert haben, vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches,
unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen in dem Sie Ihr Anliegen
schildern können und wir Ihnen unsere Vorgehensweise erläutern können.
Danach finden weitere vier probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik
und der Therapieplanung dienen. Zudem haben Sie darüber die Möglichkeit,
herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich
eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können.
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal
wöchentlich statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen
mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner, stattfinden.
Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen
und Beschwerden. Generell können durch verhaltenstherapeutische
und emotionsfokussierte Strategien in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen
in Gang gesetzt werden.
Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 25 Stunden, eine Langzeittherapie etwa
45 Stunden.
Psychologische Beratungen / Coaching dauern in der Regel zwischen einer
und 10 Sitzungen, können bei Bedarf aber auch über einen längeren Zeitraum
in Anspruch genommen werden.
Unsere Leistungen und Honorare (pdf) >>
Kosten und Abrechnung
Unsere Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung Heilpraktiker für
Psychotherapie (GebüH) und nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten
(GOP).
Privatversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten
Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt
die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung
abgeschlossen haben. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, abzuklären,
welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische
Behandlung (Verhaltenstherapie) stellt.
Gesetzlich Versicherte
Als Privatpraxis können wir leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen
abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie auf dem
Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet
werden. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass sie in zumutbarer
Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem
Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Bei Fragen
zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte an uns.
Selbstzahler
Die Kosten der Therapie können natürlich auch selbst übernommen werden.
In diesem Falle spielen Formalitäten keine Rolle. Es erfolgt keine
Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.
