Verhaltenstherapie

Behandlungsablauf

Nachdem Sie uns kontaktiert haben, vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches, unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und wir Ihnen unsere Vorgehensweise erläutern können. Danach finden weitere vier probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Zudem haben Sie darüber die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können.
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal wöchentlich statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner, stattfinden. Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Generell können durch verhaltenstherapeutische und emotionsfokussierte Strategien in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden.
Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 25 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 45 Stunden.
Psychologische Beratungen / Coaching dauern in der Regel zwischen einer und 10 Sitzungen, können bei Bedarf aber auch über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden.


Unsere Leistungen und Honorare (pdf) >>

Kosten und Abrechnung

Unsere Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung Heilpraktiker für Psychotherapie (GebüH) und nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Privatversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) stellt.

Gesetzlich Versicherte
Als Privatpraxis können wir leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Bei Fragen zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte an uns.

Selbstzahler
Die Kosten der Therapie können natürlich auch selbst übernommen werden. In diesem Falle spielen Formalitäten keine Rolle. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.